Mutter und Kind Wohngruppen

Intensiv pädagogische Betreuung von Mutter und Kind im Kinderheim Kleine Strolche

Beim gemeinsamen Wohnen von Mutter und Kind in unseren Häusern in Asendorf und Bassum handelt es sich um ein geschlechtsspezifisches Angebot an (werdende) Mütter ab 14 Jahre, unabhängig von ihrer Herkunft, die aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung diese Form der Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder bedürfen.

Sollten durch fehlende personelle, soziale, materielle und/oder infrastrukturelle Ressourcen der Mutter Gefährdungen für das Kindeswohl zu befürchten oder bereits eingetreten sein, kann durch unser intensiv pädagogisches Konzept eine Absicherung des Kindeswohls unter Erhalt der bestehenden Mutter und Kind Bindung erfolgen.

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Dazu

  • Vermitteln wir durch die durchgängige Anwesenheit von pädagogischen Fachkräften im TAG- und NACHTDIENST nicht nur den Müttern eine alternative Beziehungserfahrung und ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit, sondern gewährleisten auch die altersgerechte Förderung und emotionale sowie psychische Versorgung der Säuglinge bzw. Kinder und deren physisches Wohlergehen.
  • Nutzen wir tiergestützte Therapien, wie das therapeutische Reiten im trägereigenen Therapiezentrum.
  • Stellen wir einen sehr hohen Qualitätsanspruch an die tägliche pädagogische Arbeit, das Dokumentationswesen sowie die personelle und sachliche Ausstattung.
  • Sorgen wir für eine angenehme Atmosphäre sowie für liebevoll gestaltete und eingerichtete Wohn- und Kinderzimmer.
  • Bieten wir dem Team regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, nutzen zur Reflexion unserer Arbeit Supervisionen, Dienst- und Fallbesprechungen.
  • Arbeiten in einem multiprofessionellen Team und führen Koch- sowie Hauswirtschaftstrainings durch.
  • Verfügen über trägereigene Trainingswohnungen als Anschlussangebot.

Durch unser überschaubar gewähltes Setting bieten wir den jungen Frauen die Chance einer korrigierenden Beziehungserfahrung. Oftmals haben die Mütter, die zu uns in die Einrichtung kommen, in der eigenen Kindheit Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung erlebt. Sie mussten Verluste wichtiger Bezugspersonen verkraften oder erlitten andere schwere Traumata.

Neben den pädagogischen Fachkräften, welche über Tag und Nacht im Dienst sind, sichern daher weitere Angebote unseren hohen Qualitätsanspruch.

  • Unsere erfahrene Hebamme kommt nicht nur im Rahmen der Kassenleistungen bei Säuglingen mehrmals die Woche in unsere Mutter und Kind Wohngruppen.
  • Unsere Traumatherapeutin unterstützt die Mütter einfühlsam bei der Reflexion eigener familiärer (Bindungs-)Erfahrungen. In wöchentlichen vertraulichen Gesprächen im Einzelsetting steht sie den jungen Müttern bei emotionalen Krisen oder Gefühlsschwankungen zur Seite.
  • Unsere Hauswirtschaftlerin hat bei der Versorgung im Rahmen der Absicherung der Grundbedürfnisse einen wichtigen Stellenwert. Sie bereitet gemeinsam mit den Müttern frische Mahlzeiten zu, führt Schulungen in Hauswirtschaftsführung sowie kindgerechter Speisezubereitung durch und unterstützt bei der Einkaufsplanung und –durchführung.
  • Unsere insoweit erfahrende Fachkraft gemäß §8a SGB VIII sowie die Kinderschutzbeauftragte als Interessenvertreterin beraten und unterstützen bei jeder vermuteten Grenzverletzung sowie bei allen Formen von Gewalt entsprechend des einrichtungsindividuellen Schutzkonzeptes.

Unser Verselbstständigungsbereich

Nach der intensiv pädagogischen Betreuung in unseren Mutter und Kind Häusern, wo insbesondere Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und der Bindungsforschung die fachliche Ausrichtung und angewandte Methodik kennzeichnen, finden Mütter in unserem Verselbstständigungsbereich von vornherein deutlich weniger Kontrolle und Reglementierung. Dennoch werden sie intensiv in den wesentlichen Bereichen der Kinderversorgung und –erziehung durch Überprüfung, Orientierung und Reflexion individuell unterstützt. Dabei leiten Annahmen der Sozialraumorientierung als Fachkonzept der sozialen Arbeit unsere konkreten Hilfestellungen.

Ein Wechsel in unseren Verselbstständigungsbereich ist als Zwischenschritt zu sehen, wo die Mutter mit ihrem Kind/ihren Kindern die Möglichkeit bekommt in separaten, trägereingenen, modern und liebevoll eingerichteten sowie gut ausgestatteten Wohnungen Verselbstständigungsschritte mit (sozial)pädagogischer Begleitung zu erproben.

Die (werdenden) Mütter können aus ganz Deutschland, insbesondere aus den niedersächsischen Kreisen und Städten Diepholz, Nienburg, Verden, Vechta, Delmenhorst, Hannover sowie der Stadt Bremen und dem Land Bremen zu uns kommen.

Rechtsgrundlage: § 19 SGB VIII, ggf. in Verbindung mit § 34 SGB VIII

Aufnahmealter: ab 14 Jahren

Aufnahmeausschluss: Nicht aufgenommen werden Mütter mit stärkeren geistigen und körperlichen Behinderungen. Es wird bewusst auf eine Aufzählung von Diagnosen nach dem ICD-10 als ausschließende Kriterien verzichtet. Allerdings können keine Mütter gemeinsam mit ihren Kindern in unseren Häusern wohnen, die augenscheinlich einer intensiven psychiatrischen oder –psychologischen Betreuung bedürfen und sich massiv selbst- oder fremdgefährdend verhalten, was erkennbare schwere depressive Verstimmungen, Suizid- oder Suchtproblematiken aber auch stark aggressives Verhalten miteinschließt.